Personalräte dürfen Sanktionen aussprechen Das neue Mitbestimmungsgesetz in Nordrhein-Westfalen stellt aus Sicht des DGB eine eindeutige Verbesserung für die Personalvertretung im öffentlichen Dienst dar. Der Landtag hat das Landespersonalvertretungsgesetz verabschiedet und damit die gewerkschaftliche Forderung nach mehr Beteiligung der Beschäftigten erfüllt. Neu ist beispielsweise, dass Personalräte bei Privatisierungen mitbestimmen dürfen ebenso wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften und anderen Formen, um Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie erhalten auch die Möglichkeit zu Sanktionen gegen Dienstellenleitungen, die ihren Pflichten aus dem Gesetz oder Gerichtsbeschlüssen nicht nachkommen. Quelle: Beamten-Magazin 07.-08.2011 BBBank - Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst
Von einem Beamten im Jahr 1921 gegründet, ist die BBBank dem öffentlichen Dienst bis heute fest verbunden. Als einzige Bank in Deutschland bietet die BBBank mit dem Bezügekonto ein spezielles Konto für öffentlichen Dienst. Kostenfrei! Und mit Mehrwerten ausgestattet, z.B. erhalten Kunden 1 x jährlich den Ratgeber "Rund ums Geld". Ein wichtiger Partner der BBBank ist die Debeka. Dort sind die meisten Beamten krankenversichert und zahlen günstige Beihilfetarife (Beamte und Anwärter).