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Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte
Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne auch den neuen INFO-DIENST Beamte / Öffentlicher Sektor. Der INFO-DIENST erscheint regelmäßg (mind. 20 x im Jahr) und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch nur 22,50 Euro (Laufzeit 12 Monate).
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Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Beamtenrechtliche Vorschriften in Nordrhein-Westfalen
Datum | Thema | >>>zum LINK oder PDF |
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen | >>>LINK | |
Landesbesoldungsgesetz (LBesG) | >>>LINK | |
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen |
>>>LINK | |
Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen | >>>LINK | |
Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW) vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 389) | >>>zur Wortlaut des LBeamtVG Nordrhein-Westfalen | |
AbubesVG | ||
Gesetz zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen bei der Gemeindeprüfungsanstalt |
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Sonderzahlungsgesetz (SZG-NRW) | ||
Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten |
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Besoldungszuständigkeitsverordnung NW |
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VO zur Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge im Geschäftsbereich des IM | ||
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des JM für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen | ||
VO zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten des Ministers für Wissenschaft und Forschung |
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Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichsvollzieher | ||
Stellenobergrenzenverordnung Gemeinden (StOV-Gem) | ||
Stellenobergrenzenverordnung Sparkassen | ||
Justizvollzugs-Stellenobergrenzenverordnung (JVollzStOV) | ||
Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Landeszulagenverordnung - LzulVO - ) |
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Eingruppierungsverordnung (EingrVO) Gemeinden | ||
Sitzungsvergütungsverordnung (SitzVergV) |
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Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (LPZVO) |
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Leistungsstufenverordnung (LStuVO) | ||
Lehrzulagenverordnung (LehrzulV) |
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Red 20210628