BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen: Heilberufsgesetz (HeilBerG):
§ 58e Rügerecht, Mahnung
§ 58e Rügerecht, Mahnung
(1) Der Kammervorstand kann Kammerangehörige wegen eines Berufsvergehens rügen, wenn die Schuld gering ist und der Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. Dies gilt nicht für beamtete Kammerangehörige, soweit sie ihre Beamtenpflichten verletzt haben.
(2) Das Rügerecht erlischt, sobald wegen desselben Sachverhalts ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Abweichend von Satz 1 kann in den Fällen des § 73 Absatz 1 Satz 2 das Rügerecht wieder ausgeübt werden. Im Übrigen gilt § 59 Absatz 3 entsprechend.
(3) Die Rüge kann mit einem Ordnungsgeld bis zu zehntausend Euro verbunden werden. § 58 Absatz 3 gilt entsprechend. Daneben oder allein kann die Rüge mit der Auflage verbunden werden, an einer bestimmten Fortbildung zur Qualitätssicherung teilzunehmen und die Kosten hierfür zu tragen. Zur Erfüllung der Auflagen gemäß den Sätzen 1 und 3 setzt die Kammer eine angemessene Frist.
(4) Die nach den Absätzen 1 und 3 getroffenen Entscheidungen unterliegen der berufsgerichtlichen Nachprüfung. Gegen den Bescheid können Kammerangehörige binnen eines Monats nach Zustellung die Entscheidung des Berufsgerichts beantragen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Berufsgericht für Heilberufe zu stellen. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 58 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, zu versehen. Fehlt diese, beginnt die Frist nach Satz 2 erst, wenn die Kammer die Belehrung nachholt.
(5) Auf das Verfahren nach Absatz 4 finden die Regelungen des zweiten Unterabschnitts entsprechende Anwendung. Der angegriffene Bescheid ist aufzuheben, soweit der Rechtsbehelf begründet ist. Die §§ 107 und 108 gelten mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Erkennens auf Maßnahmen nach § 60 das Unterliegen der Kammerangehörigen im gerichtlichen Verfahren tritt. Das berufsgerichtliche Verfahren ist einzustellen, wenn der Kammervorstand die Rüge aufhebt, der Antrag auf Nachprüfung zurückgenommen wird oder ein Verfahrenshindernis besteht.
(6) Das Recht der Präsidentin oder des Präsidenten, Kammerangehörige abzumahnen, bleibt unberührt.
(7) Für die Verjährung gilt § 59 Absatz 4 entsprechend.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Nordrhein-Westfalen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in der Modestadt Düsseldorf, dem schönen Neandertal und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop in Nordrhein-Westfalen... |
Red 20221120