Nordrhein-Westfalen Heilberufsgesetz (HeilBerG): § 20 Beschlussfassung, Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes  Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Nordrhein-Westfalen

 

Nordrhein-Westfalen: Heilberufsgesetz (HeilBerG):
§ 20 Beschlussfassung, Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten



§ 20 Beschlussfassung, Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten

(1) Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht dieses Gesetz oder die Hauptsatzung oder die übrigen Satzungen etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt.

(2) Die Beschlüsse der Kammerversammlung sind nur gültig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

(3) Die Hauptsatzung kann zulassen, dass Beschlüsse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden; das Nähere hat die Hauptsatzung zu regeln.

(4) Die Kammerversammlung wählt nach den Bestimmungen der Hauptsatzung oder der übrigen Satzungen den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in der Modestadt Düsseldorf, dem schönen Neandertal und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop in Nordrhein-Westfalen...  


Red 20221120

mehr zu: Heilberufsgesetz NRW
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-nordrhein-westfalen.de © 2024