Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW - Laufbahnverordnung

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Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch eineb Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 
 

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Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW - Laufbahnrecht (Gesetzentwurf der Landesregierung)

A Problem

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den öffentlichen Dienst in NRW zu modernisieren, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und Fachkräfte sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Ein leistungsfähiger, moderner öffentlicher Dienst ist die Voraussetzung für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben in Nordrhein-Westfalen. Ein wichtiger Baustein zur Modernisierung stellt das Laufbahnrecht für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dar.

Nach der letzten großen Dienstrechtsreform in 2016 (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz – DRModG – vom 14. Juni 2016, GV. NRW. S. 310) ist es geboten, das Laufbahnrecht daraufhin zu überprüfen, ob es den Behörden geeignete Instrumente bietet, um den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen begegnen zu können. Die Landesregierung hat hierbei den Fokus auf die Förderung der Durchlässigkeit und des Quereinstiegs in die Laufbahnen, die Reduzierung rechtlicher Hemmnisse bei der Karriereentwicklung und die Stärkung des Leistungsprinzips sowie die Ermöglichung von mehr Eigenverantwortung bei den Behörden gelegt.

Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich aus praktischen Erfahrungen und aufgrund der Rechtsprechung.

B Lösung

Um das Laufbahnrecht zukunftsfähig weiterzuentwickeln, wurden die Regelungen des Landesbeamtengesetzes NRW sowie der Laufbahnverordnung einer Prüfung unterzogen. Dabei sind die gesammelten Erfahrungen aus der Praxis der Behörden ebenso in den Novellierungsprozess eingeflossen wie der inhaltliche Austausch mit den Verbänden und ein Vergleich mit Regelwerken anderer Länder und des Bundes. Es wurde deutlich, dass unter Beachtung der besonderen Verfassungsbindung des Berufsbeamtentums insbesondere solche Normen in den Fokus zu nehmen sind, die

- den Zugang zu den Laufbahnen,
die Einstellungs- und Beförderungsvoraussetzungen,
die Probe- und Erprobungszeiten und
- den Aufstieg sowie die berufliche Entwicklung

regeln. Als Ergebnis dieser Betrachtung sind folgende Regelungsschwerpunkte hervorzuheben:

 

1. Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst

Dem für eine Laufbahn federführenden Ressort wird die Möglichkeit eröffnet, in seiner Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu regeln, dass bei Vorliegen der erforderlichen Bildungsvoraussetzung der Vorbereitungsdienst durch eine hauptberufliche Tätigkeit oder durch eine dem Vorbereitungsdienst entsprechende Qualifikation ersetzt werden kann.

2. Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen für anders erworbene Bildungsabschlüsse

Es wird eine Ausnahmeregelung für den Zugang zu den Laufbahnen aufgenommen, die es dem Verordnungsgeber ermöglicht, bei Bedarf von den in § 6 Abs. 1 LBG NRW normierten Bildungsabschlüssen abzuweichen. Mit dieser soll dem politischen Ziel der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Rechnung getragen werden.

3. Anrechnung von hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit

Die Möglichkeit, Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit auf die Probezeit anzurechnen, wird von Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes auf solche außerhalb des öffentlichen Dienstes erweitert. Mit diesem Mittel werden Anreize geschaffen, als Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst zu wechseln.

4. Einführung eines Verkürzungstatbestandes für die Probezeit

Im Sinne des Leistungsprinzips kann bei Vorliegen einer über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung und einer besonderen Bewährung in der Probezeit die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Hierdurch wird ein Anreiz zu guten Leistungen in der Laufbahnprüfung und ein Instrument der Mitarbeitermotivation geschaffen.

5. Berücksichtigung von Zeiten jedweder Teilzeit auf Probe- und Erprobungszeiten

Entsprechend dem Benachteiligungsverbot gelten Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung – unabhängig davon, ob es sich um überhälftige oder unterhälftige Teilzeit handelt – wie Vollzeit.

6. Streichung des Beförderungssperrjahres nach der Probezeit

Zeigt eine Beamtin oder ein Beamter bereits während der Probezeit Leistungen, die eine Beförderung rechtfertigen, so ist zukünftig eine Beförderung unmittelbar nach Beendigung der Probezeit möglich.

7. Wegfall der Erheblichkeitsschwelle bei der Neufestsetzung von Probe- und Erprobungszeiten

Die anlässlich oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aufgetretenen Probleme in der Praxis bei der Neufestsetzung der Probezeit werden durch den Wegfall der Erheblichkeitsschwelle deutlich vereinfacht. Zudem gelten Krankheitszeiten als Probe- bzw. Erprobungszeit.

Es liegt zukünftig im Ermessen der Behörde, im Einzelfall zu bewerten, ob die erbrachten Leistungen hinreichend für eine Bewährungsaussage sind.

8. Einstellung im Beförderungsamt ohne Beteiligung des Landespersonalausschusses (LPA)

Liegen entsprechende berufliche Erfahrung oder Qualifikationen vor, so ist die Einstellung im ersten oder zweiten Beförderungsamt auch ohne Beteiligung des LPA möglich, was die Flexibilität und Eigenverantwortung der jeweiligen Behörde erhöht.

9. Streichung von Dienstzeiterfordernissen

Zur Stärkung des Leistungsprinzips werden die Dienstzeiterfordernisse weitestgehend abgeschafft. Dies entfaltet insbesondere Wirkung bei Beförderungen nach A13 in der Laufbahngruppe 2.1 und A15 und A16 in der Laufbahngruppe 2.2.

10. Vereinfachung des Laufbahnwechsels

Um das Verfahren des Laufbahnwechsels zu beschleunigen und den Quereinstieg in die Laufbahnen zu fördern, wird die zehnmonatige Erprobungszeit in der Ziellaufbahn abgeschafft.

11. Lockerung der Voraussetzungen für den Aufstieg und die berufliche Entwicklung mit dem Ziel der Spezialisierung

Um den Personalstellen mehr Spielraum bei schwer zu besetzenden Spezialistenarbeitsplätzen zu verschaffen, werden die zeitlichen Anforderungen an die hauptberufliche Tätigkeit und die Erprobung reduziert und die Möglichkeit eröffnet, das Auswahlverfahren auf Personen mit bereits vorhandenem Abschluss zu begrenzen.

12. Fortbestehen des Beamtenverhältnisses bei Übernahme eines kommunalen Wahlamtes:

Der neue § 119a LBG NRW-E regelt das Ruhen eines bestehenden Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes für den Fall, dass eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit oder Probe ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis i.S.d. §§ 118, 119 LBG NRW antritt, und schafft die Möglichkeit, nach Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses auf eigenen Antrag hin in das vormalige Beamtenverhältnis zurückzukehren.

Die Neuregelung verfolgt das Ziel, die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern.

C Alternativen

Es gibt hierzu keine Alternativen.

 

Gesetzentwurf der Landesregierung Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen

Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen NRW - Laufbahnrecht

Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes

...

Begründung

A Allgemeiner Teil

.....

 

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch kommunalbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die Online
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