Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW): Übersicht

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Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW)

vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 389)

 

Inhaltsverzeichnis:

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz

 

Abschnitt 2
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 10 Sonstige Zeiten

§ 11 Ausbildungszeiten

§ 12 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 13 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

§ 14 Ausschlusszeiten

§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 16 Höhe des Ruhegehalts

§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion

 

Abschnitt 3
Hinterbliebenenversorgung und Bezüge bei Verschollenheit

§ 20 Allgemeines

§ 21 Bezüge für den Sterbemonat

§ 22 Sterbegeld

§ 23 Witwengeld und Witwergeld

§ 24 Höhe des Witwengeldes und des Witwergeldes

§ 25 Witwenabfindung, Witwerabfindung

§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und nichtwitwergeldberechtigte Witwer

§ 27 Unterhaltsbeitrag für frühere Ehefrauen und frühere Ehemänner

§ 28 Waisengeld

§ 29 Höhe des Waisengeldes

§ 30 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 31 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeitund auf Probe

§ 32 Beginn der Zahlungen

§ 33 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung

 

Abschnitt 4
Unfallfürsorge

§ 34 Bezüge bei Verschollenheit

§ 35 Allgemeines

§ 36 Dienstunfall

§ 37 Einsatzunfall

§ 38 Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 39 Heilverfahren

§ 40 Pflegekosten

§ 41 Unfallausgleich

§ 42 Unfallruhegehalt

§ 43 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 44 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

§ 45 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 46 Unfallsterbegeld

§ 47 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 48 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 49 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 50 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 51 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 52 Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 53 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 54 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 54a Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat

§ 55 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Abschnitt 5
Übergangsgeld, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

§ 56 Übergangsgeld

§ 56a Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

 

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften

§ 57 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft

§ 58 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag

§ 59 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 60 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld

§ 61 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 62 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 63 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 64 Rückforderung von Versorgungsbezügen

§ 65 Verjährung

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 67 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge und von Versorgungsbezügen mit Alters- und Hinterbliebenengeld

§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 69 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicherund überstaatlicher Verwendung

§ 70 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 71 Allgemeine Bestimmungen zur Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- undRuhensvorschriften

§ 72 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung

§ 73 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge

§ 74 Verlust und Erlöschen der Versorgung infolge Verurteilung

§ 75 Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 76 Anzeigepflicht

§ 77 Anwendungsbereich

 

Abschnitt 7
Sondervorschriften

§ 78 Entzug der Hinterbliebenenversorgung

§ 79 Hinterbliebenenversorgung im Fall der Tötung

§ 80 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

 

Abschnitt 8
Versorgung besonderer Beamtengruppen

§ 81 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 82 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis

§ 83 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

 

Abschnitt 9
Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 84 Allgemeine Anpassung

 

Abschnitt 10
Anzuwendendes Recht, Übergangs- und Besitzstandsregelungen für am
1. Juli 2016 vorhandene Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte

§ 85 Besondere Bestandskraft für vorhandene Versorgungsberechtigte

§ 86 Versorgung zukünftiger Hinterbliebener vorhandener Versorgungsberechtigter

§ 87 Übergangsregelung für vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 88 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 89 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 90 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Lektorinnen und Lektoren

§ 91 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters

§ 92 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung vonHochschulausbildungszeiten

§ 93 Übergangsvorschrift zur Verjährung

§ 93a Übergangsvorschrift zur Änderung der Gleichstellung von Zeiten nach § 6 Absatz4

§ 93b Übergangsvorschrift zur Anrechnung von Leistungen nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes

§ 93c Regionaler Ergänzungszuschlag

 

Abschnitt 11
Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln

§ 94 Dienstherrenwechsel

§ 95 Voraussetzungen

§ 96 Abfindung

§ 97 Berechnungsgrundlagen

§ 98 Weitere Zahlungsansprüche

§ 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten

§ 100 Laufende Erstattungen

§ 101 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufendeErstattung

§ 102 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach § 95

 

Abschnitt 12
Schlussvorschriften

§ 103 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 104 Fortgeltung von Rechtsverordnungen

§ 105 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online 


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch kommunalbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die Online
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Red 20251118 / 20251209 / 20260102 / 20260124 / 20260228 / 20260412

 

Red 20230101

 

 

 

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