Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: § 127

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§ 127   

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die Vorschriften dieses Gesetzes zur Regelung der in § 124 bezeichneten Wahlen, die Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, sowie die §§ 123 bis 125 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft (Fn 64).

(3) Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.


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