PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen
§ 116
(1) § 42 Abs. 3 und 4 findet keine Anwendung.
(2) § 43 findet nur bei solchen Maßnahmen Anwendung, die nicht auf Grund von Ausbildungsvorschriften erforderlich sind.