Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW): § 88 Grundgehaltssätze der fortgeltenden Landesbesoldungsordnung H

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Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW):
§ 88 Grundgehaltssätze der fortgeltenden Landesbesoldungsordnung H

 

§ 88 Grundgehaltssätze der fortgeltenden Landesbesoldungsordnung H

Die Grundgehaltssätze der fortgeltenden Landesbesoldungsordnung H sind in der Anlage 11 zu diesem Gesetz ausgewiesen.


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