Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen ab 01.12.2022

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Richterbesoldung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.688,58 4.793,56 5.064,42 5.335,33 5.606,17 5.877,05 6.147,93 6.418,80 6.689,70 6.960,52  7.231,45
R2     5.441,98 5.712,83 5.983,72 6.254,62 6.525,49 6.796,34 7.067,24 7.338,10 7.608,97  7.879,81
R3 8.657,80                                                                                         
R4 9.158,52
R5 9.732,99
R6 10.275,49
R7 10.803,17
R8 11.353,20
   
   

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

Familienzuschlag

 

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

                                                                                 

    Stufe 1
(§ 43 Absatz 1)
     Stufe 2
(§ 43 Absatz 2)

Besoldungsgruppen A 5 und A 6  

    148,94     285,07

Besoldungsgruppen A 7 und A 8

     147,18     281,71

übrige Besoldungsgruppen

     152,68     285,62

 

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind 

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 136,13 Euro,
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 134,53 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 132,94 Euro.

 

Für das dritte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 839,66 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 834,68 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 829,75 Euro.
 

 

Für das vierte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 793,67 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 788,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 783,76 Euro.

 

Für das fünfte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 800,67 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 795,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 790,76 Euro.

 

Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A5:

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5
um 7,60 Euro, ab Stufe 3 für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 22,78 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt,
wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


 

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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.339,37 3.491,44 3.571,49 3.777,97 3.984,48 4.190,96 4.397,45 4.603,96 4.810,44 5.016,94 5.223,42 5.429,94
R2     4.065,78 4.272,28 4.478,76 4.685,27 4.891,77 5.098,25 5.304,75 5.511,23 5.717,73 5.924,19
 
R3 6.517,27                                                                                         
R4  6.898,99
R5  7.336,92
R6  7.750,47
R7  8.152,75
R8 8.572,03 
R9  9.092,63
R10  11.170,17

  


 

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Red 20230520

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