BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Weitere Websites zu beamtenrechtlichen Themen von Beamten in Nordrhein-Westfalen:
Besoldungsrecht: www.besoldung-online.de
Beihilferecht: www.beihilfe-online.de
Beamtenversorgungsrecht: www.beamtenversorgung-online.de
Nordrhein-Westfalen
Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger |
|
11. Januar 2022 Mit einer Pressemeldung informiert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Stand und Absichten zur Besoldung und Corona-Bezahlung. Hier einige Auszüge: Verbändeanhörung zur Corona-Sonderzahlung und Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung zum Gesetzespaket der Anpassung der Beamten-Alimentation eingeleitet. Minister Lutz Lienenkämper: Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet. Das Paket besteht aus zwei Teilen: - Der zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder vom 29. November 2021. Diese Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hatte die Landesregierung nach konstruktiven und zielorientierten Gesprächen mit den Spitzengewerkschaften bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich erfolgt durch zwei Gesetzesvorhaben: a) der Umsetzung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung bis zum 31. März 2022 sowie b) der linearen Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten. „Die Landesregierung hält Wort. Mit der zügigen Erarbeitung der Gesetzentwürfe und der Einleitung der Verbändeanhörung zeigen wir unsere große Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter und honorieren ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre hervorragende Arbeit auch und gerade während der Pandemie. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst erhalten so schnell Planungssicherheit“, erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Wir möchten für unsere gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkräfte auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses war insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und ist trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen daher ein richtiges und wichtiges Signal.“ Zum Hintergrund: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Zur Übertragung des Tarifabschlusses wurde vereinbart: Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des generellen Tarifabschlusses Bis zum 31. März 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro; Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten 650 Euro. Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent. Für Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (durch die Erhöhung von Zulagen). Meldung vom Nov. 2021: Demnach soll auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro übernommen werden. Beamtenannwärter/innen sollen die Hälfte erhalten. |
|
Für nur 7,50 Euro |
Dipl. Verw. Uwe Tillmann, Experte, Referent und Autor rund um "Öffentlicher Dienst/Beamte" Unter www.beamten-informationen.de halten wir weitere Inhalte und Vorschriften zu: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeit, Personalvertretung, Reisekosten, Umzugskosten, Arbeitszeit und Urlaub bereit. Dort kann man auch das beliebte Nachschlagewerk für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand online bestellen. |
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Nordrhein-Westfalen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in der Modestadt Düsseldorf, dem schönen Neandertal und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop in Nordrhein-Westfalen... |
GV 20220122 / 20200411