Regelungen zur Beamtenversorgung für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen

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Nordrhein-Westfalen: Landesrechtliche Hinweise zur Beamtenversorgung


Landesrechtliche Regelungen zur Beamtenversorgung von Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlage

Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBeamtVG NRW) vom 14. Juni 2016 (GVBl. Nr. 18, S. 310). Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Art. 3 ÄndG zur Regelung der Folgen des Wegfalls der Personalunion zwischen der Präsidentschaft des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts vom 24.3.2021 (GV. NRW. S. 330).

Letzte Anpassungen von Besoldung und Versorgung

Zum 01.08.2016: 2,1 Prozent linear, mindestens 75 Euro unter Berücksichtigung des Abzugs von 0,2 Prozentpunkten. Ab 01.04.2017: 2,0 Prozent linear, mindestens 75 Euro. Ab 01.01.2018: 2,35 Prozent linear. Zum 01.01.2019: 3,2 Prozent linear. Zum 01.01.2020: 3,2 Prozent linear. Zum 01.01.2021: 1,4 Prozent linear.

Altersgrenzen

Anhebung der allgemeinen Altersgrenze und der besonderen Altersgrenze für die Vollzugsdienste von Polizei und Justiz um zwei Jahre entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029. Ausnahmeregelungen bei langjährigem Wechselschichtdienst. Die besondere Altersgrenze für Vollzugsdienste der Feuerwehr bleibt zunächst beim 60. Lebensjahr. Die besondere Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung bleibt beim 60. Lebensjahr. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr. Schaffung einer neuen Antragsaltersgrenze für Polizeivollzugsdienste mit Vollendung des 60. Lebensjahres.

Versorgungsabschlag

0,3 Prozent je Monat (3,6 Prozent pro Jahr) des vorzeitigen Ruhestandseintritts. Bei Dienstunfähigkeit ist der Versorgungsabschlag auf insgesamt 10,8 Prozent begrenzt

Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

- Verringerung der Berücksichtigung von Hochschul- und Fachhochschulzeiten von 3 Jahren auf 855 Tage.
- Abschaffung der Einschränkung auf Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen

- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Beamtenversorgungsrecht.
- Versorgungsrechtlicher Nachvollzug der Regelungen zum Versorgungsabschlag bei
vorzeitigem Ruhestand anlässlich der Anhebung der Regelaltersgrenzen und besonderen Altersgrenzen.
- Verminderung der Ruhegehaltfähigkeit von Altersteilzeit auf 8/10
- Erhöhung des pauschalen, anrechnungsfreien Hinzuverdienstbetrags bei Dienstunfähigkeit auf 525 Euro monatlich.
- Wegfall des sog. Pensionistenprivilegs im Versorgungsausgleichsrecht unter Beibehaltung der externen Versorgungsteilung.
- Einführung eines Anspruchs auf Versorgungsauskunft ab Vollendung des 55. Lebensjahres (ab 2021 Mitteilung im 3-Jahres-Rhythmus beabsichtigt).
- Schaffung eigenständiger Regelungen zum Kindererziehungszuschlag mittels versorgungsrechtlicher Festbetragsregelung; Herausnahme der Zuschläge bei Ruhens- und Abschlagsregelungen.
- Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der besonderen Stellungzulagen mit Wirkung für die Zukunft.
- Neudefinition des amtsunabhängigen Mindestruhegehalts auf 61,6 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5.
- Schaffung einer eigenständigen Verjährungsregelung von 3 Jahren.
- Einbeziehung neu erworbener Landwirtschaftsrenten in die versorgungsrechtlichen Ruhensregelungen.
- Abschaffung der Quotelung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten sowie der Unterschreitung der Mindestversorgung wegen Freistellungszeiten.

Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

- Integration der bisherigen separaten Zahlung in die Grundgehaltstabelle; Korrektur der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mittels eines Faktors für die BesGr A 7 und A 8 (0,99518) sowie ab BesGr A 9 (0,99349).

Altersgeldanspruch bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst

Keine Regelung vorhanden.

Service zur Beamtenversorgung in Nordrhein-Westfalen

Auf dieser Website finden Sie die Vorschriften oder entsprechende Links zum Beamtenversorgungsrecht in Nordrhein-Westfalen. Daneben bieten wir weitere Infos und Merkblätter rund um die Beamtenversorgung. Außerdem finden Sie auf unserer Website geprüfte Links zu weiterführenden Themen, u.a.
- Das Portal unter www.recht.nrw.de ist ein kostenfreies Angebot des Ministeriums des Innern (IM NRW) und bietet Gesetze und Verordnungen, die für NRW veröffentlicht werden.
- Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ruhestand mit folgenden Informationen: Begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit), Regelaltersgrenze und Besondere Altersgrenze, Versorgungsabschlag, Versorgungsausgleich, Versorgungsrechner und Versorgungsauskunft, Hinterbliebenenversorgung, Hinzuverdienst neben der Versorgung.

 

Nachversicherung für Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat zur Nachversicherung ein Merkblatt ins Netz gestellt, das Ihnen Hinweise für die Durchführung der Nachversicherung nach § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI - SGB VI - geben soll. Es informiert über die geltenden Bestimmungen. Neben dem Merkblatt "Nachversicherung" sollten Sie aber auch die entsprechenden Gesetzestexte und sonstige Bestimmungen einzusehen.

>>>zum Merkblatt "Nachversicherung von Beamten des Landes Nordrhein-Westfalens"

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_nachvers_0.pdf

 

Versorgungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen  

Fünfter Versorgungsbericht des Landes NRW veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamten/innen in der Landesverwaltung, die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen, zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung uvm.

A. Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01.2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 13/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des Fünften Versorgungsberichts kommt die Landesregierung der damaligen Beschlussfassung erneut nach.
Berichtet wird über den Stand und die Entwicklung der Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst des Landes. Dies umfasst neben der Versorgung der Beamtenschaft und Richterschaft auch die Leistungen der Zusatzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Der vorliegende fünfte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im
Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der
Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2020 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2060.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur
Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur
Finanzierung der Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.

Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus
gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

>>>zum PDF des Fünften Versor-gungsberichts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Vierter Versorgungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als Landragdrucksache veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamteninnen und Beamten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Der Bericht informiert über die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen. Daneben soll der Versorgungsbericht Aufschluss zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung geben.

Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01 .2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 1 3/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des vierten Versorgungsberichts kommt die Landesregierung dieser Forderung erneut nach. Der vorliegende vierte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2011 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2040. Aufgrund der Einführung eines neuen Datensystems im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) im Jahr 2010 war eine Fortführung der Modellrechnung aus dem Jahr 2011 nicht möglich. Eine neue Modellrechnung auf der Basis des neuen Datensystems könnte jedoch im Vergleich zu der Modellrechnung des Jahres 2011, deren Prognose auf einem Zeitraum von fünf Jahren (2005 - 2009) beruhte, lediglich auf einen Basiszeitraum von nur drei bis vier Jahren zurückgreifen. Eine gesicherte Auswertung der Daten der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nach dem neuen System ist erst ab dem Jahr 2012 möglich. Gerade in den Jahren 2012 und 2013 weichen jedoch Anzahl, Alter und Art der Altersabgänge erheblich von denen der Vorjahre ab. Um derartige Veränderungen gesichert in eine belastbare Prognose einfließen lassen zu können, bedarf es eines längeren Basiszeitraums. Für den Versorgungsbericht wird daher nochmals auf die Modellrechnung aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur Finanzierung der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.
Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

>>>zum PDF des Vierten Versor-gungsberichts von NRW
 
     

 


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